📘 Gewerbliche Buchführungshilfe – strukturiert und rechtssicher

KDLS24 bietet gewerbliche Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – praxisnah, diskret und gesetzeskonform. Die Leistungen richten sich ausschließlich an bestehende Mandanten und erfolgen im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten.

 

💡 Was KDLS24 bietet

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle → Sortieren, Kontieren und Erfassen nach Buchungsanweisung → Vorbereitung für die Weitergabe an Steuerberatung

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen → inkl. Lohnsteueranmeldungen und DEÜV-Meldungen

  • Digitale Belegverarbeitung & Ablagestruktur → Einführung einfacher Systeme für Selbstständige und KMU

  • Liquiditätsübersichten & Auswertungen → Technische Zusammenstellung von Zahlenmaterial (keine Bilanzierung)

 

🔐 Rechtlicher Rahmen

KDLS24 erfüllt die Voraussetzungen für gewerbliche Buchführungshilfe:

  • Kaufmännische Ausbildung

  • Mehrjährige praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen

  • Keine steuerrechtliche Beratung oder Bilanzierung

Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – transparent und nachvollziehbar.

 

🚫 Keine Erweiterung der Mandantschaft

KDLS24 arbeitet ausschließlich für einen festen Mandantenkreis. Neue Mandate im Bereich Buchführungshilfe werden nicht angenommen. So bleibt Raum für Qualität, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.