Die KDLS24 UG (haftungsbeschränkt) unterstützt den Unternehmer als gewerblicher Buchführungshelfer nach §6 Nr. 4 StBerG. Eingesetzte Software: Lexware© Financial Office Plus

Die Buchführungspflicht nach HGB ist im § 238 HGB verankert.

 

 § 238 Buchführungspflicht

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 

(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

 

Tätigkeitsumfang

Die KDLS24 UG (haftungsbeschränkt) unterstützt den Unternehmer als gewerblicher Buchführungshelfer nach §6 Nr. 4 StBerG. Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

  1. Buchung laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d.h.:
  2. Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (z.B.Aufstellung über Eingangs-bzw. Ausgangsbelege,    Führung eines Kassenbuchs, Ablage von Bankauszügen nach Konten getrennt),
  3. Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen,
  4. Datenerfassung zum Zwecke der EDV
  5. Buchführung außer Haus (mitZwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten  Kontenplan),
  6. technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen undbetriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials durch  Kennzahlen,
  7. steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung (z.B.durch Hilfeleistung bei der Wahl des  Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse)

 

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