📘 Gewerbliche Buchführungshilfe – strukturiert und rechtssicher
KDLS24 bietet gewerbliche Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – praxisnah, diskret und gesetzeskonform. Die Leistungen richten sich ausschließlich an bestehende Mandanten und erfolgen im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten.
💡 Was KDLS24 bietet
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Buchen laufender Geschäftsvorfälle → Sortieren, Kontieren und Erfassen nach Buchungsanweisung → Vorbereitung für die Weitergabe an Steuerberatung
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Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen → inkl. Lohnsteueranmeldungen und DEÜV-Meldungen
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Digitale Belegverarbeitung & Ablagestruktur → Einführung einfacher Systeme für Selbstständige und KMU
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Liquiditätsübersichten & Auswertungen → Technische Zusammenstellung von Zahlenmaterial (keine Bilanzierung)
🔐 Rechtlicher Rahmen
KDLS24 erfüllt die Voraussetzungen für gewerbliche Buchführungshilfe:
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Kaufmännische Ausbildung
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Mehrjährige praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen
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Keine steuerrechtliche Beratung oder Bilanzierung
Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – transparent und nachvollziehbar.
🚫 Keine Erweiterung der Mandantschaft
KDLS24 arbeitet ausschließlich für einen festen Mandantenkreis. Neue Mandate im Bereich Buchführungshilfe werden nicht angenommen. So bleibt Raum für Qualität, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung.