📘 Gewerbliche Buchführungshilfe – strukturiert und rechtssicher

KDLS24 bietet gewerbliche Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – praxisnah, diskret und gesetzeskonform. Die Leistungen richten sich ausschließlich an bestehende Mandanten und erfolgen im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten.

 

💡 Was KDLS24 bietet

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle → Sortieren, Kontieren und Erfassen nach Buchungsanweisung → Vorbereitung für die Weitergabe an Steuerberatung

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen → inkl. Lohnsteueranmeldungen und DEÜV-Meldungen

  • Digitale Belegverarbeitung & Ablagestruktur → Einführung einfacher Systeme für Selbstständige und KMU

  • Liquiditätsübersichten & Auswertungen → Technische Zusammenstellung von Zahlenmaterial (keine Bilanzierung)

 

🔐 Rechtlicher Rahmen

KDLS24 erfüllt die Voraussetzungen für gewerbliche Buchführungshilfe:

  • Kaufmännische Ausbildung

  • Mehrjährige praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen

  • Keine steuerrechtliche Beratung oder Bilanzierung

Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – transparent und nachvollziehbar.

 

🚫 Keine Erweiterung der Mandantschaft

KDLS24 arbeitet ausschließlich für einen festen Mandantenkreis. Neue Mandate im Bereich Buchführungshilfe werden nicht angenommen. So bleibt Raum für Qualität, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung.