Die Geringfügige Beschäftigung ist seit einigen Jahren nur noch an den Bezügen festgemacht. Das bedeutet, dass alle arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse dem Grunde nach als geringfügig gelten, wenn sie regelmäßig nicht mehr als 450,00 € pro Monat ausmachen.

Hilfe in der Corona-Krise

Die KDLS24 UG verfügt über ausreichende Kenntnisse, um Ihrem Unternehmen bei der Beantragung, bei der Berechnung und Nachweisführung zum Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter behilflich zu sein. Gleichermaßen wünschen wir allen Unternehmen, dass sie ohne allzu tiefe Einschnitte im persönlichen wie auch kommerziellen Dasein die Krise überstehen mögen. 

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