Hilfe in der Corona-Krise

Die KDLS24 UG verfügt über ausreichende Kenntnisse, um Ihrem Unternehmen bei der Beantragung, bei der Berechnung und Nachweisführung zum Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter behilflich zu sein. Gleichermaßen wünschen wir allen Unternehmen, dass sie ohne allzu tiefe Einschnitte im persönlichen wie auch kommerziellen Dasein die Krise überstehen mögen. 

Die KDLS24 UG (haftungsbeschränkt) verfügt über langjährige Erfahrungen in der Abrechnung laufender Lohn- und Gehaltsbezüge. Gleich, ob als geringfügig Beschäftigte (GFB) oder SV-pflichtig erfolgt die Berechnung und monatliche Abrechnung unter Anwendung gültiger gesetzlicher Regelungen.

Im Abrechnungsprozess werden notwendige Meldungen gegenüber dem Träger der SV (Krankenkasse) erstellt und später online versendet. Am Ende eines Jahres wird der Unternehmer bei der Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die Arbeitnehmer unterstützt.

Gern sind wir Ihnen auch beim Anlegen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) behilflich. (Einlassung vom Verfasser - oh, welch Wunder der deutschen Sprache)

 

 

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